Kosten und Erstattung

Für eine osteopathische Behandlung von ca. 45-60 Minuten wird eine Gebühr von 90 Euro in Rechnung gestellt.

Gesetzliche Krankenversicherung

Viele Krankenkassen bezuschussen anteilig die osteopathische Behandlung. 

Private Krankenversicherung

Diverse Privatkassen und Beihilfestellen übernehmen anteilig bis voll, die Kosten für meine osteopathische Behandlungen. Die Abrechnung erfolgt dann auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GEBÜH).